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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Abteilung Kultur, Direktion Kultur und Gesellschaft ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Websites der Abteilung Kultur, im Konkreten: www.schaexpir.at

Die Abteilung Kultur orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und / oder Ausnahmen teilweise mit § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz i.V.m. § 1 Oö. WEBVO 2020 bzw. Art 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)) vereinbar.

An der Zielerreichung wird gearbeitet.

 

Nicht barrierefreie Inhalte 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind – sofern sie auf der Website verwendet werden – aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: 
 

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Für einige nicht-dekorative Bilder im Inhalt fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. 
Auf der Website erscheinen Videos von Drittanbietern (wie z. B. YouTube). Für diese Inhalte kann die Bereitstellung von Alternativen zu Bild- und Ton nicht garantiert werden, da sie außerhalb des Wirkungsbereiches liegen. Damit können teilweise Erfolgskriterien der WCAG-Richtlinie 1.2 nicht erfüllt werden.

b) Unverhältnismäßige Belastung 
Nicht alle Bilder und Videos haben Texte, die den Zweck des Bildes bzw. Videos beschreiben. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Non-text Content) nicht erfüllt.
Nicht alle Audio- und Videoinhalte enthalten Textalternativen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2 (Time-based Media) nicht erfüllt.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
Einbindungen von YouTube Videos. Für diese Videos stehen keine Untertitel zur Verfügung.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 28.01.2026 erstellt. Die Erklärung wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Überprüft wurden alle zur allgemeinen Bedienung notwendigen Seiten.

Einzelne Seiteninhalte werden vom Herausgeber dieser Website bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben 

Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zur unseren Web-Angeboten bemüht. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt sind, so bitten wir Sie, uns dies über den nachfolgenden Link mitzuteilen:

Feedback zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auf dieser Website

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt 

Amt der Oö. Landesregierung 
Direktion Kultur und Gesellschaft 
Abteilung Kultur
Gruppe Kulturprojekte, Kommunikation, Grundsatzangelegenheiten  
Promenade 37 
4021 Linz 

SCHÄXPIR Festivalbüro
E-Mail: office(at)schaexpir.at
Telefon: (+43 732) 77 20-15690 

 

Durchsetzungsverfahren 

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde:

Informationen der Oö. Antidiskriminierungsstelle zum Beschwerdeverfahren

Kontakt 

Amt der Oö. Landesregierung 
Direktion Personal 
Abteilung Personal 
Antidiskriminierungsstelle 
Bahnhofplatz 1 
4021 Linz 
Telefon: (+43 732) 77 20-117 68 
Fax: (+43 732) 77 20-21 17 96 
E-Mail: as.post(at)ooe.gv.at 
 

 

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen

Die Website www.schaexpir.at wurde 2002 erstmalig veröffentlicht. Die Website wurde 2025 technisch erneuert.